Entscheidungsstichwort (Thema)
Maßnahmen zur Sicherung eines Interessenausgleichs - einstweilige Verfügung
Leitsatz (redaktionell)
Zur Sicherung des Anspruchs des Betriebsrats auf Verhandlungen über einen Interessenausgleich kann dem Arbeitgeber im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten werden, Kündigungen auszusprechen und Aufhebungsverträge abzuschließen.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 443550 |
BB 1993, 2022 (L1) |
AiB 1993, 649-652 (LT1) |
ArbuR 1994, 34 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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