Entscheidungsstichwort (Thema)

Maßnahmen zur Sicherung eines Interessenausgleichs - einstweilige Verfügung

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur Sicherung des Anspruchs des Betriebsrats auf Verhandlungen über einen Interessenausgleich kann dem Arbeitgeber im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten werden, Kündigungen auszusprechen und Aufhebungsverträge abzuschließen.

 

Normenkette

ZPO §§ 935, 940; BetrVG § 112

 

Fundstellen

Haufe-Index 443550

BB 1993, 2022 (L1)

AiB 1993, 649-652 (LT1)

ArbuR 1994, 34 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

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