Entscheidungsstichwort (Thema)
Mitbestimmung bei Fremdfirmeneinsatz
Orientierungssatz
Dem Betriebsrat steht nach § 99 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht beim Einsatz von Fremdfirmenbeschäftigten zu, wenn diese in den Betrieb eingeliedert werden, so zB in einer Springerfunktion tätig werden.
Normenkette
Fundstellen
AiB 1987, 142-143 (T) |
EzAÜG, Nr 226 (ST1-3) |
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