Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristlose Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens durch Werbung für Scientology-Organisation

 

Leitsatz (redaktionell)

Es stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds dar, wenn dieses durch Werbeaktivitäten für die Scientology-Organisation den Betriebsfrieden nachhaltig und konkret stört und bei Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit weiteren Störungen zu rechnen ist.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Mainz - 4 Sa 890/93.

 

Normenkette

BGB § 626 Abs. 2; KSchG § 15 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

BB 1994, 861

BB 1994, 861-862 (T)

DB 1994, 944 (L1)

AiB 1994, 754-756 (LT1)

RzK, II 1b Nr 10 (LT1)

Bibliothek, BAG (T)

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