Leitsatz (redaktionell)

Keine Lohnfortzahlung bei Schwarzarbeitsunfällen.

Der Lohnzahlungsanspruch ist dann nicht zu zahlen, wenn der Arbeiter einen Arbeitsunfall bei einer von der Rechtsordnung mißbilligten Nebenbeschäftigung erleidet.

Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers infolge der Arbeitsunfähigkeit darf nicht zu einer Überspannung der Fürsorgepflicht führen. Der das gesamte Rechtsleben beherrschende Grundsatz des Rechtsmißbrauchs gilt auch gegenüber dem Lohnfortzahlungsanspruch. Der Geltendmachung dieses Anspruchs gegenüber dem Arbeitgeber, dessen Betrieb mit dem zur Arbeitsunfähigkeit führenden Unfall nichts zu tun hat, darf aus der Sicht des Arbeitnehmers nicht treuewidrig sein.

 

Normenkette

LFZG § 1; BGB § 242

 

Fundstellen

Haufe-Index 446880

BB 1973, 1489 (LT1)

BerlWirt 1974, 339

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