Leitsatz (redaktionell)

Haben die Parteien einen Umschulungsvertrag mit dem Inhalt eines speziellen Berufsausbildungsvertrages abgeschlossen, so verstößt eine vertragliche Bestimmung, wonach ein Umschulungsvertrag auch nach Ablauf der Probezeit mit ordentlicher Frist gekündigt werden kann, gegen das Gesetz und ist nichtig.

 

Normenkette

BBiG §§ 13, 47; BGB § 134; BBiG § 1 Abs. 1, § 15 Abs. 1-2

 

Fundstellen

Haufe-Index 443936

EzB BBiG § 13, Nr 2 (LT1)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge