Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3. Streitwert: 20.679,93 DM.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Erstattung der Kosten der Fachausbildung des Beklagten zum „Versicherungsfachmann” bei der Klägerin.
Der am 11.04.68 geborene, ledige Beklagte hat bei der Klägerin zum 01.05.1994 die Tätigkeit als selbständiger nebenberuflicher Vermittler aufgenommen. Er war auf Provisionsbasis nach Maßgabe des „Vertretervertrages für nebenberufliche Mitarbeiter” tätig. Hauptberuflich war er damals noch als Zeitsoldat bei der Bundeswehr beschäftigt. Hinsichtlich der Aufgaben und insbesondere hinsichtlich der Vergütungsregelung wird auf die Bestimmungen des „Vertretervertrages für nebenberufliche Mitarbeiter” (Bl. 158 f.) Bezug genommen. Dieser Vertrag galt bis zur Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien mit Ablauf des Februar 1997.
Beginnend mit Oktober 1995 begann der Beklagte als Vertriebsassistent bei der Klägerin eine Fachausbildung zum „Versicherungsfachmann BWV” bei der Klägerin. Dem lag ein Schreiben der Klägerin vom 21.09.1995 zugrunde, wegen dessen Inhalts auf Bl. 11–13 d. A. Bezug genommen wird und das auszugsweise wie folgt lautete:
„Wir freuen uns, daß Sie sich entschlossen habe, künftig für die … Versicherungsaußendienst tätig zu werden. Sie werden mit Wirkung vom 01.10.1995 im Bereich unsererGeschäftsstelle …ausgebildet.
Inhalt und Dauer der Fachausbildung
- Wir wollen Ihnen durch eine betriebsbezogene praktische Ausbildung und Tätigkeit die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die für eine erfolgreiche Außendiensttätigkeit erforderlich sind. Hierzu gehört es, daß Sie alle Ausbildungsmöglichkeiten, die wir Ihnen anbieten, wahrnehmen und an den …-internen Qualifikationen teilnehmen.
- Ihre Fachausbildung dauert mindestens 12 Monate und endet, ohne daß es einer vorherigen Kündigung bedarf, mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Möglichkeit besteht, die Prüfung zum Versicherungsfachmann/zur Versicherungsfachfrau (BWV) abzulegen, spätestens nach 15 Monaten. Sie beginnt am 01.10.1995 und endet spätestens am 31.12.1996.
- Zum Ablauf der Fachausbildung erwarten wir von Ihnen, daß Sie die Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau erfolgreich ablegen.
- Für eine intensive Einarbeitung im Außendienst ist es erforderlich, daß Sie eine erfolgreiche Tätigkeit als nebenberuflicher Mitarbeiter/in ausüben. Hiermit soll verstärkt die Werbung im Partner-System sowie die Teilnahme an Werbeeinsätzen verbunden sein.
Vergütung
Ihre monatliche Vergütung beträgt einschließlich der Sozialzulagen 2.570,– DM. Außerdem werden die betrieblichen und tariflichen Leistungen gewährt. Die Sonderzahlungen und die Urlaubs-Sonderzahlungen werden rückwirkend nach Beendigung der Fachausbildung gezahlt, falls Sie danach in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Außendienst übernommen werden.
Ausbildungskosten
Ein Teil der Kosten Ihrer Ausbildung wird als zinsloses Darlehn gewährt, das durch Ihre Tätigkeit für unsere Gesellschaft getilgt werden kann.
Die rückzahlbaren Kosten, die wir mit 22.000,– DM veranschlagen, verringern sich um 1/24 pro Monat, den Sie nach Abschluß der Ausbildung in den Diensten der … verbringen. Das Darlehn wird dementsprechend nach zwei Tätigkeitsjahren getilgt sein.
Bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung ohne unser Einverständnis sind die bis dahin aufgelaufenen rückzahlbaren Kosten von Ihnen zu begleichen.
Wollen Sie nach erfolgreicher Beendigung Ihrer Ausbildung ein Angebot auf Übernahmederin ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht annehmen bzw. endet ein mit uns eingegangenes Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Tilgungszeitraums, sei es, daß Sie selbst kündigen oder aus Gründen, die in Ihrer Person oder Ihrem Verhalten liegen, so behalten wir uns vor, von Ihnen die Tilgung der Restschuld am Tage Ihres Ausscheidens zu verlangen…”
Die erste Prüfung zum Versicherungsfachmann BWV bestand der Beklagte nicht. Deshalb wurde das Vertragsverhältnis um zwei Monate verlängert. Nach Bestehen der Wiederholungsprüfung endete das Vertragsverhältnis mit dem Ablauf des Februar 1997, da der Beklagte ein Angebot der Klägerin, als Versicherungsinspektor weiterbeschäftigt zu werden, ablehnte.
Die Fachausbildung zum Versicherungsfachmann BWV erfolgte nach dem Ausbildungsprogramm für die Qualifikation Versicherungsfachmann BWV, das das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft erstellt und herausgegeben hat. Daneben besteht eine gesonderte Prüfungsordnung, die das Prüfungsverfahren und die Prüfungsvoraussetzungen für die Prüfung zum Versicherungsfachmann/-fachfrau BWV regelt.
Das Ausbildungsprogramm umfaßt insgesamt 220 Unterrichtseinheiten, die sich auf folgende Sachgebiete verteilen:
- Kundenberatung und Verkauf 70 Unterrichtseinheiten
- Rechtsgrundlagen für den Versicherungsvermittler 24 Unterrichtseinheiten
Versicherungsfachliche Grundlagen
- Lebensversicherung/gesetzliche Rentenversicherung 36 Unterrichtseinheiten
- Unfallversicherung 8 Unterrichtseinheiten
- Krankenversicherung 20 Unterrichtseinheite...