Entscheidungsstichwort (Thema)
Gehalt als Vorschuß
Leitsatz (redaktionell)
Soll nach dem Arbeitsvertrag der im Versicherungsgewerbe angestellte Außendienstmitarbeiter bei Erfolglosigkeit die empfangenen Gehälter wie einen Vorschuß zurückzahlen, so daß ihm nur verdiente Provisionen verbleiben, so ist diese Vereinbarung wegen "Lohnwuchers" (§§ 138 Abs 2 BGB) nichtig.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 443966 |
ARST 1992, 185-186 (LT1) |
NZA 1993, 366 |
NZA 1993, 366 (LT1) |
Bibliothek, BAG (T) |
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