Leitsatz (redaktionell)

Es wird festgestellt, daß der Christliche Metallarbeiterverband Deutschlands eine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist.

 

Normenkette

GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 5

 

Fundstellen

Haufe-Index 445689

ArbuR 1972, 344 (L1)

EzA

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge