I. Überblick über das Gründungsverfahren
Rz. 5
Eine SRL kann innerhalb eines Zeitraumes von ca. 30 Tagen im normalen und 5 Tage im Eilverfahren (trámite urgente) errichtet werden. Wenn zur Gründung einer SRL das Eilverfahren gewählt wird, wird es innerhalb von fünf Arbeitstagen, gerechnet ab der Einreichung und unter der Voraussetzung, dass das Verfahren keine Beanstandungen enthält, registriert. In diesen Fällen erhält der Gründer vom Inspección General de Justicia (nachfolgend IGJ) die Mittteilung des abgeschlossenen Verfahrens. Mit dem Abschluss des Verfahrens wird das Gründungsinstrument registriert und die CUIT-Nummer vergeben. Gleichzeitig bei der Beantragung des Eilverfahren zur Gründung kann optional die Unterzeichnung der Buchhaltung und der Firmenbücher beantragt werden. Dies erfolgt gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren.
Folgende Schritte sind hierfür grundsätzlich notwendig:
Rz. 6
1. Schritt: Um sicherzustellen, dass die gewählte Firmenbezeichnung nicht bereits von einer anderen Gesellschaft verwendet wird, ist es empfehlenswert, vor der Gründung einer argentinischen Gesellschaft einen Antrag auf Namensreservierung (Reserva de Nombre) bei der IGJ, der Justizaufsichtsbehörde, zu stellen. Diesem Zweck dienen die im Internet abrufbaren Formulare N und B. Mit dem Formular B wird der Name der SRL reserviert, mit dem Formular N wird die Gründung der Gesellschaft beantragt. Die Formulare müssen bei der IGJ eingereicht und die hierfür anfallenden Gebühren entrichtet werden. Die auf diese Weise vorgenommene Namensreservierung muss bis zum Beginn des Gründungsverfahrens monatlich erneuert werden. Das Verfahren nimmt seit Juli 2017 durch die Digitalisierung 30 Minuten in Anspruch.
Rz. 7
2. Schritt: Nachdem die Reservierung des Namens der SRL vorliegt, kann der Gründungsvertrag abgeschlossen werden. Die Unterschriften im Gründungsvertrag müssen durch einen Notar beglaubigt werden.
Rz. 8
3. Schritt: Nach notarieller Beglaubigung der Unterschriften im Gesellschaftsvertrag ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags, des sog. Edicto im Boletin Oficial (B.O., dem Staatsanzeiger) zu veröffentlichen.
Rz. 9
4. Schritt: Zur Gründung einer SRL ist die Eintragung ins Handelsregister, dem Registro Público de Comercio, das von der IGJ geführt wird, erforderlich. Nach Einreichung und Überprüfung der Unterlagen ohne Beanstandungen bescheinigt die IGJ die Errichtung der SRL theoretisch innerhalb von 24 Stunden im Eilverfahren (trámite urgente) innerhalb von fünf Arbeitstagen gemäß Resolución General 30/2020.
II. Gesellschafter
Rz. 10
Ein-Personen-Gesellschaften sind in Argentinien gesetzlich nicht zulässig. Zur Errichtung einer argentinischen SRL sind somit mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, die Höchstzahl der Gesellschafter beschränkt sich auf 50. Hierbei können die Gesellschafter natürliche und juristische Personen sein. Eine Beschränkung der Staatsangehörigkeit bzw. des Gründungsstatuts der Gesellschafter ist gesetzlich nicht geregelt, so dass inländische aber auch ausländische natürliche und juristische Personen Gesellschafter werden können. Eine SA kann kein Gesellschafter einer SRL sein. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht, wenn es sich um eine ausländische Aktiengesellschaft handelt, in deren Heimatland eine vergleichbare rechtliche Beschränkung nicht existiert. Die deutschen Aktiengesellschaften können somit Gesellschafter einer SRL sein.
Rz. 11
Bei der Gründung einer neuen argentinischen Gesellschaft (SA oder SRL) muss sich der ausländische Gesellschafter allerdings mit einer Qualifizierungsdokumentation bei dem IGJ registrieren lassen. Aus Art. 123 des LSC ergibt sich hierzu folgender Wortlaut: Um sich an einem Unternehmen in der argentinischen Republik zu beteiligen, müssen die ausländischen Gesellschafter, sofern diese juristische Personen sind, zunä...