Rz. 42

Die SRL erlang ihre Rechtsfähigkeit erst mit der Eintragung der öffentlichen Urkunde ihrer Gründung in das Handelsregister. Die Eintragung hat somit konstitutive und nicht lediglich deklaratorische Bedeutung.

Nach der Eintragung und Erlangung der Rechtsfähigkeit der SRL entsteht ein vom Vermögen der Gesellschafter getrenntes Gesellschaftsvermögen. Durch die Eintragung wird der gute Glaube Dritter geschützt. So sind die eintragungspflichtigen Handlungen erst ab der Veröffentlichung im Boletín Oficial gutgläubigen Dritten gegenüber einwendbar.

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