Rz. 35

Bei Bareinlagen wacht der Registro de Comercio Público über die Einlageverpflichtung, da er die als Anlage zur Gründungsurkunde zu verwendende Bankbescheinigung über die Einzahlung der Stammeinlage anfordern muss.

 

Rz. 36

Die SRL in Gründung, die rechtsgeschäftlich tätig wird, wird als Sociedad en Formación bezeichnet. Hierbei handelt es sich um die Phase ab dem notariellen Gründungsprotokoll bis zum Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister.

Bis zur Eintragung der SRL im Handelsregister haften die Gesellschafter und Geschäftsführer solidarisch und unbeschränkt.[29]

[29] Vgl. Art. 183 LSC.

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