Rz. 16

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SRL) werden ebenso wie Aktiengesellschaften (SA) in das öffentliche Handelsregister eingetragen.

Zuständige Behörde für die Eintragung einer SRL ist das örtliche, am Sitz der Gesellschaft befindliche, Handelsregister Registro Público de Comercio, das von der Justizaufsichtsbehörde (IGJ) geführt wird.

Da die SRL eine Handelsgesellschaft ist, die ihre Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das Handelsregister erwirbt,[16] ist eine Handelsregistereintragung erforderlich.

[16] Art. 7 LSC i.V.m. 32 C.Com.

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