OFD Hannover, Verfügung v. 27.1. 2003, S 7770 - 75 - StO 352/S 7170 - 207 - StH 445
Das BMF hat mit Schreiben vom 13.2.2001 (BStBl 2001 I S. 157) und vom 8.11.2001 (BStBl 2001 I S. 826) zur Gewährung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG Stellung genommen. Hierzu wird ergänzend auf Folgendes hingewiesen:
1. Sachverständigentätigkeit eines Arztes
Nach dem auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie beruhenden § 4 Nr. 14 UStG sind u.a. umsatzsteuerfrei die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt. Befreit ist insoweit die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung „Arzt oder Ärztin” (Abschn. 88 Abs. 2 UStR). Dazu gehört jede Maßnahme, die der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen oder der vorbeugenden Gesundheitspflege dient. Daher waren bereits seit langem ärztliche Gutachten, die nicht unter den auf diese Weise definierten Begriff „Ausübung der Heilkunde” subsumiert werden können, umsatzsteuerpflichtig.
Nach einer Entscheidung des EuGH vom 14.9.2000, C-384/98 sind Leistungen eines Arztes nur dann nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der. 6. EG-Richtlinie umsatzsteuerfrei, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen. Auf der Grundlage von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und c der 6. EG-Richtlinie ist § 4 Nr. 14 UStG im Sinne o.g. EuGH-Urteils auszulegen. Die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens ist nur dann nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.
Die Umsatzsteuerbefreiung kann daher für Umsätze auf Grund der Erbringung folgender Gutachten und Leistungen nicht gewährt werden:
- Gutachten über den Kausalzusammenhang zwischen einem rechtserheblichen Tatbestand und einer Gesundheitsstörung
- Gutachten über die Tatsache oder zur Klärung der Ursache des Todes
- Alkohol- und Drogengutachten zur Untersuchung der Fahrtüchtigkeit
- Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage für Versicherungsabschlüsse
- Gutachten über die Berufstauglichkeit oder Verwendungsfähigkeit des Untersuchten (z.B. Flugtauglichkeitsuntersuchungen)
- Gutachten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit/Berufsfähigkeit in Sozialversicherungsangelegenheiten, in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung und in Schadenersatzprozessen
- Gutachten oder Zeugnisse über das Seh- und Hörvermögen
- Gutachten über die Freiheit des Trinkwassers von Krankheitserregern
- Gutachten für Berufsgenossenschaften oder Versicherungen zur Frage des Kausalzusammenhangs von bestimmten Vorerkrankungen und dem Todeseintritt des Versicherten
- Gutachten für Staatsanwaltschaft und Gerichte zur Klärung des Kausalzusammenhangs zwischen ärztlicher Fehlbehandlung und einer Gesundheitsstörung bzw. dem Todeseintritt
- Schriftliche und mündliche Gutachten für Staatsanwaltschaft und Gerichte über Schuld- und Handlungsfähigkeit von Personen: Gutachten zur Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus oder eine Entziehungsanstalt
- Prognosegutachten im Rahmen des Strafvollzugs
- Blutgruppenuntersuchungen und DNA-Analysen (z.B. zur Spurenauswertung)
- Pflegegutachten (vgl. § 18 Abs. 1 SGB XI)
- Medizinisch-psychologische Gutachten über die Fahrtauglichkeit
- Gutachtliche Feststellungen zum voraussichtlichen Erfolg von Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen eines Rentenverfahrens
- Leistungen von Sachverständigen i.S. des § 3 ZSEG
- Gutachten zur Feststellung von Beschädigungen als Grundlage für eine Entschädigungsleistung
- Genehmigung zur Feuerbestattung (sog. II. Leichenschau)
- Vertragszahnärztliche Planungsgutachten
- Gutachten nach § 12 Abs. 1 der Psychotherapie-Vereinbarung.
Die Umsatzsteuerbefreiung kann dagegen u.a. gewährt werden für:
- Gutachten zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme
- die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, auch betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die nicht nach dem ASiG erbracht werden
- Alkohol- und Drogengutachten zum Zwecke einer anschließenden Heilbehandlung (z.B. zur Feststellung eines körperlichen Defekts beim Abbau von Alkohol und Medikamenten)
- Körperliche Untersuchungen zur Verwahrfähigkeit im Rahmen des Polizei- und Justizgewahrsams
- die Durchführung der äußeren Leichenschau und Ausstellen der Todesbescheinigung als letzte Maßnahme im Rahmen der Heilbehandlung
- Gutachten für die gesetzliche Krankenversicherung (z.B. Gutachten zu medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, der Hilfsmittelversorgung und der häuslichen Krankenpflege im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach § 275 SGB V; Gutachten zur ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung und der Verordnung von Arzneimitteln)
- Sport- und reisemedizinische Untersuchungs- und Beratungsleistungen
- Leistungen zur Kontrolle von gespendetem Blut einschließlich der Blutgruppenbestimmung
- Schönheitsoperationen, soweit sie medizinisch indiziert sind
- Die Erstellung und Übersendung von Befundberichten und Krankenunterlagen – ohne gutachterliche Äußerung – auf Grund beh...