Leitsatz
- Auch in einer Mehrhausanlage entscheiden grundsätzlich alle Eigentümer über die Abrechnung und Entlastung
- Wiederbestellung des Verwalters
Normenkette
§§ 26 Abs. 2, 2. Halbs., 20, 21 WEG
Kommentar
- Über die Jahresabrechnung und die Entlastungen der Verwaltung und des Verwaltungsbeirats haben auch in einer Mehrhauswohnanlage grundsätzlich alle Wohnungs- und Teileigentümer abzustimmen.
- Ein Eigentümerbeschluss über die wiederholte Bestellung des Verwalters für eine weitere Amtsperiode von 5 Jahren ist wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 2, 2. Halbs. WEG nichtig, wenn der Beschluss länger als 1 Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst wird u n d die neue Amtszeit nicht mit der neuerlichen Wiederbestellung zu laufen beginnt (h.R.M.).
Link zur Entscheidung
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.06.2004, 3 W 64/04OLG Zweibrücken v. 23.6.2004, 3 W 64/04, NZM 19/2005, 751 = ZMR 11/2005, 908
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