Aufgabenteil Gruppe 23

1.

Die Eheleute Locker haben sich vor einem Jahr im Urlaub kennen gelernt und geheiratet. Seitdem leben sie getrennt. Jetzt streben sie einverständlich die Scheidung an. Das gemeinsame Nettoeinkommen beträgt 2.700,00 EUR. Es handelt sich um eine durchschnittliche Scheidungssache.

Wie hoch ist der Gegenstandswert der Scheidungssache?

2.

Die Eheleute Armdran sind beide Auszubildende bei einem RA. Sie streben nach einjähriger Ehe und gleich langer Trennungszeit die Scheidung an. Das gemeinsame Nettoeinkommen beträgt 950,00 EUR.

Wie hoch ist der Gegenstandswert der Scheidungssache?

3.

Die Eheleute Rummel wollen sich trotz ihrer sieben Kinder scheiden lassen. Herr Rummel verdient insgesamt monatlich 4.500,00 EUR netto und erhält Weihnachts- und Urlaubsgeld in Höhe von zusammen 4.000,00 EUR netto. Frau Rummel ist Fotomodell, aber schon länger ohne Job. Es handelt sich um eine durchschnittliche Scheidungsangelegenheit.

Ermitteln Sie den Gegenstandswert der Scheidungssache.

4.

Die im Güterstand der Gütertrennung lebenden kinderlosen Eheleute Klapptnich beabsichtigen, sich scheiden zu lassen. Herr Klapptnich beauftragt RA Wurzel mit der Einreichung des Scheidungsantrages. Das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen der Eheleute beträgt 2.900,00 EUR.

Im Scheidungstermin hört das Gericht beide Eheleute an. Frau Klapptnich stimmt dem Scheidungsantrag zu, sodass die Ehe geschieden wird.

Erstellen Sie die Gebührennote des RA Wurzel.

5.

Die im Güterstand der Gütertrennung lebenden kinderlosen Eheleute Warnichs beabsichtigen, sich scheiden zu lassen. Frau Warnichs beauftragt RA Winzling mit der Einreichung des Scheidungsantrages. Bevor Winzling den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht, führt er mehrere Gespräche mit seiner Mandantin und kann sie davon überzeugen, dass sie einen besseren Ehemann nicht mehr finden wird. Frau Warnichs zieht daraufhin ihren Auftrag zurück. Das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen der Eheleute beträgt 2.500,00 EUR.

Erstellen Sie die Gebührennote des RA Winzling.

6.

Die kinderlosen Eheleute Gingnich, die in Gütertrennung leben, wollen sich scheiden lassen. Frau Gingnich beauftragt RA Grünling mit der Einreichung des Scheidungsantrages. Im Scheidungstermin hört das Gericht beide Eheleute an. Herr Gingnich stimmt dem Scheidungsantrag zu, sodass die folgende Verhandlung unstreitig verläuft.

RA Grünling beantragt eine Vertagung des Termins bis nach der Mittagspause, da er noch einmal einen Aussöhnungsversuch durchführen möchte. Das Gericht gibt dem statt. RA Grünling lädt in der Mittagspause die Eheleute zum Essen ein und erreicht die Aussöhnung.

Erstellen Sie die Gebührennote des RA Grünling. Das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen der Eheleute beträgt 3.200,00 EUR.

7.

Während der Trennungszeit von ihrem Mann macht Frau Dösig, geb. Dimmlich, Unterhaltsansprüche in Höhe von 300,00 EUR für sich und für ihre drei Kinder (in Höhe von jeweils 250,00 EUR) geltend. Für Mai bis Juli verlangt sie rückständigen Unterhalt. RA Droll reicht auftragsgemäß den Antrag gegen Herrn Dösig beim Familiengericht ein.

Berechnen Sie den Gegenstandswert.

8.

Wie vorstehende Aufgabe (Nr. 7). Das Familiengericht hat den Gegenstandswert auf 15.750,00 EUR festgesetzt. Im Termin wird die Sache erörtert. Danach schlägt der Vertreter des Herrn Dösig, RA Dassel, den Abschluss eines Vergleichs vor, wonach Herr Dösig pro Person einen Unterhalt von monatlich 250,00 EUR zahlt, wenn Frau Dösig auf den rückständigen Unterhalt verzichtet. Dieser Vergleich wird von beiden Parteien angenommen. Das Gericht nimmt den Vergleich auf Antrag zu Protokoll.

Berechnen Sie die Vergütung von RA Dassel.

9.

Während der Trennungszeit beauftragt Frau Nuss RA Knacker damit, ein Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge über ihre drei Kinder auf sie einzuleiten. RA Knacker stellt einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht. Herr Nuss lässt seinerseits durch seinen RA die Übertragung des Sorgerechts auf sich sowie die Regelung des Umgangsrechtes beantragen.

Das Gericht erörtert die Angelegenheit in einem Termin mit den Parteien und ihren Vertretern. Auch die Kinder werden angehört. Da die Frage der Übertragung der elterlichen Sorge weiterhin zwischen den Parteien streitig ist, beschließt das Gericht, eine eingehende Stellungnahme des Jugendamtes anzufordern. Das Jugendamt stellt Ermittlungen an und gibt dann seine ausführliche Stellungnahme ab. Danach ergeht ein Beschluss.

a) Ermitteln Sie den Gegenstandswert für die Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechtes.
b) Fertigen Sie die Vergütungsrechnung von RA Knacker. Das Gericht setzt den Wert des Verfahrens auf 6.000,00 EUR fest.
c) Wie würde die Vergütungsrechnung aussehen, wenn die Parteien sich durch Vermittlung ihrer RAe über das Sorgerecht und das Umgangsrecht in einem außergerichtlichen Besprechungstermin geeinigt hätten, bevor RA Knacker den das Verfahren einleitenden Antrag beim Familiengericht eingereicht hätte?
10.

Fortsetzung vorstehenden Falles (Aufgabe 9). RA Knacker beant...

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