Die Veröffentlichung der Ausbildungsordnungen erfolgt, nachdem sie den Instanzenweg durchlaufen haben, im Bundesgesetzblatt, Teil I. Die Rahmenlehrpläne hingegen werden im Bundesanzeiger publiziert.

Eine weitere Publikation der Ausbildungsordnungen erfolgt im Rahmen des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe. Dieses Verzeichnis wird beim Bundesinstitut für Berufsbildung geführt und jedes Jahr in aktueller Fassung veröffentlicht.

In diesem Verzeichnis finden sich

  • die anerkannten Ausbildungsberufe,
  • die in der Erprobung befindlichen Berufsbilder sowie schließlich
  • die aufgehobenen und modernisierten Berufe.

Zudem bietet das Verzeichnis Informationen über die Dauer der Ausbildungen sowie die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Des Weiteren finden sich in dem Verzeichnis Informationen zu österreichischen und französischen Prüfungszeugnissen, soweit diese den deutschen Zeugnissen gleichgestellt sind.

Schließlich enthält das Verzeichnis Regelungen des Bundes und der Länder für die Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen. Ebenfalls enthalten sind die Regelungen für die Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung.

Den Abschluss bilden die Regelungen des Bundes sowie der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung und Umschulung sowie eine Auflistung der zuständigen Stellen nebst Statistikteil.

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