Begriff | Definition/Beschreibung | Weiterführende/Vertiefende Informationen |
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Student | Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Der Studentenstatus als solcher begründet keine arbeitsrechtliche Sonderstellung. Außerhalb von Pflichtpraktika (s.o.) werden Studenten in der Regel als abhängige Arbeitnehmer tätig. Allerdings vollzieht sich die Beschäftigung von Studenten oftmals in besonderen Formen von Arbeitsverhältnissen. Möglich sind:
Der Arbeitsvertrag mit einem Studenten wird oftmals befristet abgeschlossen. Studenten, die als Praktikanten eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, unterfallen § 26 BBiG. |
Lexikonstichwort/Fachbeitrag:
Beschäftigung als Werkstudent:
Geringfügige Beschäftigung:
Kurzfristige Beschäftigung
Studenten in der Entgeltabrechnung Fachbeiträge:
Arbeitshilfen: |
Dualer Student | In der Praxis existieren vor allem 3 Formen des dualen Studiums mit unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Auswirkungen:
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Lexikonstichwort/Fachbeitrag: Arbeitshilfen: |
Ausländischer Student | Ausländische Studierende sind Personen aus dem EU-Ausland oder Drittstaaten, die sich zum Zwecke eines Studiums in Deutschland aufhalten. Arbeitgeber haben zur Beschäftigung von Personen, die nicht der EU, dem EWR und der Schweiz angehören, die aufenthaltsrechtlichen Regelungen zu beachten. Arbeitsrechtlich sind Werkstudenten (unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft) Arbeitnehmer, sodass grundsätzlich die allgemeinen Regelungen greifen. Arbeitgeber können gegenüber ausländischen Studenten bzw. Arbeitnehmern im Einzelfall aber weitergehende Fürsorgepflichten zu beachten haben.[1] |
Lexikonstichwort/Fachbeitrag:
Arbeitshilfen:
Weitere Inhalte:
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Bachelorand/Masterand/Diplomand | Diplomanden, Master- oder Bacheloranden sind Personen, die ihre schriftliche Abschlussarbeit eines Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengangs einer Hochschule oder Berufsakademie verfassen. Viele Unternehmen stellen den Studenten zur Anfertigung ihrer Arbeit ihre betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Mit einer Vereinbarung wird meist geregelt, dass die Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit zur weiteren Verwendung dem Unternehmen überlassen wird und ob Vergütungen bzw. Honorare gezahlt werden. Diplomanden, Masteranden oder Bacheloranden erbringen normalerweise über die Tätigkeit für ihre Abschlussarbeit hinaus keine für das Unternehmen verwertbare Arbeitsleistung. Sie sind deshalb i.d.R. keine abhängig beschäftigten Arbeitnehmer des Unternehmens. Das gilt selbst dann, wenn das... |
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