Die Schlichterstelle übermittelt den Parteien das Ergebnis des Verfahrens, insbesondere also die Bestätigung des Zustandekommens der Einigung in Textform mit den erforderlichen Erläuterungen.[1]
Wenn es nicht zur Einigung kommt, erhalten die Parteien eine Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch.[2]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen