Rz. 1
Das australische Recht setzt sich zusammen aus den von Bund- und Länderparlamenten verabschiedeten Gesetzen und aus dem Präzedenz- oder Fallrecht (Common Law). Letzteres basiert auf dem englischen Common Law, welches von den australischen Gerichten weiterentwickelt wurde. Seit 2001 bzw. 2006 (NSW and ors vs Cth, 2006) ist das Handels- und Wirtschaftsrecht Bundesrecht.
Rz. 2
Seit dem 15.7.2001 unterfallen Fragen auf dem Gebiet des Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrechts dem Aktiengesetz 2001 (Corporations Act 2001 – Cth; nachfolgend: "Corporations Act"), das als Bundesgesetz in ganz Australien Geltung beansprucht (in allen sechs Mitgliedstaaten, nämlich New South Wales, Queensland, South Australia, Tasmanien, Victoria und Western Australia, sowie in den zwei Territorien, nämlich Australian Capital Territory (ACT) und Northern Territory). Des Weiteren hat das oberste australische Bundesgericht (High Court of Australia) nicht nur die seitens der Bundesregierung betriebene Föderalisierung des corporations law (Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht), sondern auch des Arbeitsrechts hochgehalten. Im Jahr 2006 hatten einzelne australische Staaten – wenn auch ohne Erfolg – die Nutzung der corporations power durch die Regierung nach Sec. 51(xx) der Verfassung angefochten (NSW vs Commonwealth (2006)). Darüber hinaus ist das Arbeitsrecht seit dem 1.1.2010 weitgehend bundesgesetzlich reguliert (Fair Work Act 2009).
Rz. 3
Da die beiden größten politischen Parteien – die Labor-Partei und die Liberalen – eine Föderalisierung des Gesellschaftsrechts verfolgen, kann von einem Weiterbestehen dieses Trends in der weiteren Zukunft ausgegangen werden. Die – zur Zeit der Aktualisierung dieses Beitrags virulente – Corona-Pandemie hat diesen Trend noch verstärkt; die einzelstaatlichen Gesetzgeber testen durch individuelle Regelungen die verfassungsrechtlichen Grenzen der ihrer Gesetzgebungsspielräume auf diesem Gebiet eher extensiv aus.
Rz. 4
Die Australian Securities and Investment Commission ("ASIC") ist die nationale Verwaltungs- und Überwachungsbehörde auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Der ASIC obliegt die allgemeine Verwaltung des Corporations Act.