Rz. 43

Die Regelungen des gesellschaftsrechtlichen Innenverhältnisses richten sich grundsätzlich nach den Gesellschaftsstatuten (Constitution), die im Wesentlichen der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag im deutschen Recht entsprechen. Für proprietary companies, die vor dem 1.7.1998 gegründet worden sind, gelten das Memorandum of Association und die Articles of Association als Gesellschaftsstatuten. Für proprietary companies, die keine Gesellschaftsstatuten vereinbaren oder die die Geltung des Memorandum und der Articles of Association widerrufen,[47] gelten die Vorschriften des Corporations Act 2001 (Cth) für das Innenverhältnis, die dort als dispositives Recht (replaceable rules) aufgeführt sind. Eine Gesellschaft kann diese Vorschriften ganz oder teilweise ändern, indem eigene Gesellschaftsstatuten vereinbart werden. Ob und inwieweit die replaceable rules des Corporations Act für die jeweilige proprietary company angemessen sind, muss von Fall zu Fall beurteilt werden.

 

Rz. 44

Die interne Verwaltung einer Gesellschaft ist geregelt durch

die zwingenden Vorschriften und die dispositiven Regelungen (replaceable rules) des Corporations Act;
die Satzung der Gesellschaft.
 

Rz. 45

Die replaceable rules sind optionale Vorgaben des Corporations Act, die sich auf die interne Verwaltung einer Gesellschaft beziehen. Dabei nehmen diese jedoch nicht Bezug auf jeden Aspekt der Gesellschaftsführung. In einer Vielzahl der Fälle entscheiden sich die Eigner der (private und public) Gesellschaften dafür, eine Satzung zu verabschieden und sich nicht auf die dispositiven Vorschriften zu verlassen.

 

Rz. 46

Eine Gesellschaft kann eine Satzung (Constitution) entweder bei Gründung oder nach Eintragung durch Gesellschafterbeschluss erlassen. Verabschiedet eine Gesellschaft keine eigene Satzung, finden die zwingenden und dispositiven Vorschriften des australischen Gesellschaftsrechts Anwendung.

 

Rz. 47

Grundsätzlich sind Dokumente entweder von zwei Directors oder einem Director und dem Secretary zu unterzeichnen, im Falle einer proprietary company mit nur einem Director/Secretary von diesem.[48] Die Verwendung eines Firmensiegels[49] hat im Rahmen der Dokumentenausfertigung als ergänzender Vertrauenstatbestand Vorteile, ist jedoch nicht verpflichtend und in der Praxis eher weniger verbreitet.

[47] Sec. 135 Corporations Act.
[48] Sec. 127 Corporations Act.
[49] Sec. 123 Corporations Act.

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