Rz. 80

Die Umwandlungsmöglichkeiten einer Gesellschaft sind im Corporations Act geregelt.[80] Eine proprietary limited company by shares kann in folgende Gesellschaftsformen umgewandelt werden:

unlimited proprietary company;
unlimited public company;
public company limited by shares.
 

Rz. 81

Voraussetzungen für eine Umwandlung der Gesellschaft sind[81]

ein Sonderbeschluss (special resolution), in dem die Änderung der Gesellschaftsart festgelegt wird;
die Einreichung einer Kopie des Beschlusses innerhalb von 14 Tagen nach Beschluss bei der ASIC;
die Antragstellung auf einen Änderungsbeschluss bei der ASIC.
[80] Sec. 162 Corporations Act.
[81] Secs. 162 und 163 Corporations Act.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge