Rz. 80
Die Umwandlungsmöglichkeiten einer Gesellschaft sind im Corporations Act geregelt.[80] Eine proprietary limited company by shares kann in folgende Gesellschaftsformen umgewandelt werden:
▪ | unlimited proprietary company; |
▪ | unlimited public company; |
▪ | public company limited by shares. |
Rz. 81
Voraussetzungen für eine Umwandlung der Gesellschaft sind[81]
▪ | ein Sonderbeschluss (special resolution), in dem die Änderung der Gesellschaftsart festgelegt wird; |
▪ | die Einreichung einer Kopie des Beschlusses innerhalb von 14 Tagen nach Beschluss bei der ASIC; |
▪ | die Antragstellung auf einen Änderungsbeschluss bei der ASIC. |
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