Das Wichtigste in Kürze

1. Der Stand der Rechtsprechung zur Frage der Videomessung und zu einem Verwertungsverbot auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG v. 11.8.2009 ist eindeutig.
2. Es wird davon abgesehen, die damit zusammenhängenden Fragen hier noch einmal darzustellen.
 

Rdn 625

 

Literaturhinweise:

Artz/Eier, Section Control und allgemeine Videoüberwachung im Straßenverkehr – Neue und alte Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage, NZV 2010, 213

Bull, Sind Video-Verkehrskontrollen "unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar"?, NJW 2009, 3279

Burhoff, Videomessung im Straßenverkehr – 2 BvR 941/08 und seine Folgen, VRR 2010, 93

ders., Die Widerspruchslösung in bußgeldrechtlichen Verfahren, VA 2013, 16

ders., So müssen Sie auf die "Widerspruchslösung" in bußgeldrechtlichen Verfahren reagieren, VA 2013, 35

Elsner, Video- und Bildaufnahmen zur Abstandsmessung im Straßenverkehr – nicht ohne eine Rechtsgrundlage, DAR 2010, 164

Geiger, Auswirkungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts auf das Verkehrsverwaltungsrecht, DAR 2010, 373

Harnisch/Pohlmann, Bild- und Videoaufzeichnungen im Bereich der polizeilichen Verkehrskontrolle, NZV 2010, 380

Hecker, Zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, DVBl. 2009, 1239

Krumm, Zulässigkeit von Abstandsmessungen durch Videoüberwachungssysteme weiter unklar, eine Anmerkung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 9.2.2010, DAR 2010, 213

Ludovisy, Verkehrsüberwachung per Video, ZAP, F. 9, S. 825

Müller, Fortschritt statt Rückzug? Die Rolle der Polizei bei der Verkehrsüberwachung, NZV 2017, 19

Rausch, Kameraüberwachungsmaßnahme im Straßenverkehr – eine Zwischenbilanz, zfs 2010, 302

ders., Kameraüberwachungsmaßnahmen im Straßenverkehr – eine Aktualisierung, zfs 2010, 547

Roggan, Rechtsgrundlage für bildgebende Messverfahren in der Verkehrsüberwachung, NJW 2010, 1042

Schmedding, Verkehrs-Kontroll-System (VKS) am Ende?, DAR 2010, 426

Wilcken, § 100h I 1 Nr. 1 StPO als gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für verdachtsunabhängige Geschwindigkeitsmessungen in der Verkehrsüberwachung, NZV 2011, 67

s. auch die Hinweise bei → Beweisverwertungsverbote, Allgemeines, Rdn 542

→ Beweisverwertungsverbote im OWi-Verfahren, Rdn 592

→ Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Allgemeines, Rdn 1921

 

Rdn 626

1.a) Kaum eine andere Entscheidung hat in den letzten Jahren im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht für so viel "Aufsehen" gesorgt, wie der Beschluss des BVerfG v. 11.8.2009 – 2 BvR 941/08 (NJW 2009, 3293 = zfs 2009, 589 = VRR 2009, 354). Nach dieser Entscheidung des BVerfG hatten insbesondere die (verfassungs-)rechtlichen Fragen der Geschwindigkeitsmessung-/Überwachung unter dem Stichwort verdachts(un)abhängige Videomessung die Praxis in ganz erheblichem Umfang beschäftigt. Die damit zusammenhängenden Fragen sind inzwischen aber als geklärt anzusehen, auch wenn sich (immer) noch vereinzelte tatrichterliche Entscheidungen mit der Problematik befasst haben (vgl. AG Landstuhl, Urt. v. 7.3.2016 – 2 OWi 4286 Js 981/16). Der Stand der Rechtsprechung zur Frage der Videomessung und zu einem Verwertungsverbot auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG v. 11.8.2009 (2 BvR 941/08, a.a.O.) und dann v. 12.8.2010 (2 BvR 1447/10, DAR 2010, 574 = VRR 2010, 394 = StRR 2010, 395) sind jedoch verhältnismäßig eindeutig.

 

Rdn 627

b) Das BVerfG (2 BvR 1447/10, DAR 2010, 574 = VRR 2010, 394 = StRR 2010, 395) hat die Auffassung der Fachgerichte (grundlegend OLG Bamberg NJW 2010, 100 = DAR 2010, 26 = VRR 2009, 468 = NZV 2010, 98 für das Brückenabstandsmessverfahren (VAMA), wonach die Vorschrift des § 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO als Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen hergezogen werden kann, aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet. Die h.M. der OLG, die davon ausgeht, dass bei verdachtsabhängigen Messverfahren § 100h StPO die Ermächtigungsgrundlage darstellt, ist mit der Entscheidung des BVerfG v. 5.7.2010 (2 BvR 759/10, NJW 2009 = DAR 2009, 577 = VRR 2010, 312 = StRR 2010, 315) für Einzelbildverfahren und mit der v. 12.8.2010 (2 BvR 1447/10, DAR 2010, 574 = VRR 2010, 394 = StRR 2010, 395) für Videomessverfahren abgesegnet. Entgegenstehende oberlandes- und amtsgerichtliche Rechtsprechung ist überholt (krit. Wilcken NZV 2011, 67 ff.; zuletzt OLG Köln zfs 2017, 294 = VA 2017, 11).

 

Rdn 628

2. Wir haben daher davon abgesehen, die damit zusammenhängenden Fragen hier noch einmal darzustellen. Wegen der Einzelh. wird verwiesen auf die Voraufl. Rn 640 ff., und zwar auch wegen der Rechtsprechung, die in der Voraufl. bei Rn 650 zusammengestellt ist/war.

 

Rdn 629

 

Das gilt auch, soweit neuere Verfahren angewendet werden. Das AG Trier hat in dem Zusammenhang ausgeführt, dass, wenn durch das sog. MonoCam-System ziel- und zweckgerichtet Daten zur automatischen Auswertung mittels KI erfasst werden, ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt, der mangels erforderlicher gesetzlicher Grundlage nicht rechtmäßig ist und somit ein Beweiserhebun...

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