Rz. 178

Dieser Ausschluss trägt dem Umstand Rechnung, dass Schäden durch Asbest erheblich sein können.

 

Rz. 179

 

Beispiel: "Asbest im Gebäude"

Die Versicherungsnehmerin versichert ein Betriebsgebäude, das sie selbst nicht mehr nutzt, sondern an einen anderen Unternehmer vermietet hat. Der Geschäftsführer der Versicherungsnehmerin ist – obwohl entsprechende Baumaterialien verwendet wurden – nicht der Frage nachgegangen, ob eine vorrangige Asbestsanierung erfolgen müsse. Die Gewerbemieterin stellt nach sechs Monaten fest, dass die hohe Asbestbelastung eine Nutzung des Betriebsgebäudes ohne Gesundheitsgefährdung ausschließt. Der 10-Jahres-Mietvertrag wird fristlos gekündigt. Die Mieterin hat erhebliche Umzugskosten, einen hohen Unterbrechungsschaden, da der Betrieb umzugsbedingt unterbrochen werden muss und zudem ist die Miete für das neu angemietete Betriebsgebäude deutlich höher. Die GmbH möchte wegen dieses Schadens, der ihr in Rechnung gestellt wird, den Geschäftsführer in Rückgriff nehmen. Der Asbest-Ausschluss greift hier ein.

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