Das Wichtigste in Kürze:
1. | Die Beschlagnahme ist – ebenso wie die Durchsuchung – häufig der erste Kontakt, den der Mandant/Beschuldigte mit den Ermittlungsbehörden hat. |
2. | Beschlagnahme i.S.d. StPO ist die förmliche Sicherstellung eines Gegenstandes durch Überführung in amtlichen Gewahrsam oder auf andere Weise. |
3. | Auch die Beschlagnahme steht unter besonderer Geltung des Verhältnismäßigkeitsgebots. |
4. | Kann der Verteidiger aufgrund seiner Erfahrung abschätzen, dass sein Mandant mit einer Durchsuchung und damit mit einer Beschlagnahme rechnen muss, sollte er Verhaltensmaßregeln geben. |
Rdn 892
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