Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren
Orientierungssatz
Wird im Laufe eines Rechtsbeschwerdeverfahrens eine Regelung über private Kraftfahrzeugsbenutzung, um deren Mitbestimmungspflichtigkeit es geht, durch eine wesentlich andere als die streitgegenständliche Regelung ersetzt, dann besteht für die Feststellung der Mitbestimmungspflichtigkeit der streitgegenständlichen Regelung kein Rechtsschutzinteresse mehr.
Fundstellen
Dokument-Index HI436924 |
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