Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Urteil vom 19.06.1987; Aktenzeichen 10 Sa 668/87)

 

Tenor

1. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Juni 1987 – 10 Sa 668/87 – wird als unzulässig verworfen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

 

Gründe

Von einer Begründung wird gemäß § 72a Abs. 5 Satz 5 ArbGG im Hinblick auf die zu Lasten des Beklagten ergangenen Beschlüsse des Senats vom 7. April 1987 – 5 AZN 86 bis 89/87 – in den Parallelverfahren abgesehen.

 

Unterschriften

Dr. Thomas, Dr. Gehring, Schneider

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1775843

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