Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulassung der Berufung. Anfrage wegen Divergenz
Normenkette
ArbGG 1979 § 64 Abs. 2, § 45 Abs. 2-3, § 77; GVG § 132
Verfahrensgang
BAG (Beschluss vom 19.06.1998; Aktenzeichen 6 AZB 48/97 (A)) |
Tenor
Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält nicht an seiner bisherigen Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 23. November 1994 – 4 AZR 528/92 – BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 – 4 AZR 139/95 – AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 – 4 AZR 780/95 – AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) fest, daß an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist.
Gründe
Der Beschluß bedarf keiner Begründung.
Unterschriften
Schliemann, Bott, Friedrich, Valentien, Jürgens
Fundstellen
Dokument-Index HI2628900 |
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