Entscheidungsstichwort (Thema)

Ablösung eines nachwirkenden HausTV

 

Normenkette

TVG § 4 Abs. 5; BGB §§ 133, 157

 

Verfahrensgang

LAG München (Urteil vom 05.04.2006; Aktenzeichen 9 Sa 1069/05)

ArbG München (Urteil vom 15.09.2005; Aktenzeichen 20 Ca 1290/05)

 

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. April 2006 – 9 Sa 1069/05 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 4 AZR 439/06 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

Unterschriften

Bepler, Creutzfeldt, Wolter, Kiefer, Pieper

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1848556

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