Entscheidungsstichwort (Thema)
Ablösung eines nachwirkenden HausTV
Normenkette
TVG § 4 Abs. 5; BGB §§ 133, 157
Verfahrensgang
LAG München (Urteil vom 05.04.2006; Aktenzeichen 9 Sa 1072/05) |
ArbG München (Urteil vom 15.09.2005; Aktenzeichen 20 Ca 1295/05) |
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. April 2006 – 9 Sa 1072/05 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 4 AZR 439/06 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Unterschriften
Bepler, Creutzfeldt, Wolter, Kiefer, Pieper
Fundstellen
Dokument-Index HI1848557 |
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