Entscheidungsstichwort (Thema)
Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung
Normenkette
BetrVG §§ 111, 113; InsO § 21 Abs. 2, § 22 Abs. 2, §§ 38, 55, 108; KSchG § 10
Verfahrensgang
LAG Köln (Urteil vom 22.10.2001; Aktenzeichen 2 (13) Sa 124/01) |
ArbG Bonn (Urteil vom 04.10.2000; Aktenzeichen 2 Ca 1347/00) |
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Oktober 2001 – 2 (13) Sa 124/01 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klägerin die Kosten 1. Instanz zu 11/12 und der Beklagte zu 1/12 zu tragen hat.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 557, § 313 a Abs. 1 ZPO a.F.).
Unterschriften
Dr. Freitag, Fischermeier, Marquardt, Lindemann, Kay Ohl
Fundstellen
Dokument-Index HI1485091 |
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