Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen

 

Leitsatz (redaktionell)

Nach den Regelungen des Mitarbeitergesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sind Vergütungsregelungen außerhalb der Dienstvertragsordnung nicht zugelassen.

 

Normenkette

BGB § 305; Dienstvertragsordnung vom 16. Mai 1983 § 1

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Urteil vom 23.08.2010; Aktenzeichen 9 Sa 1616/09)

ArbG Hannover (Urteil vom 24.11.2009; Aktenzeichen 13 Ca 22/09)

 

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. August 2010 – 9 Sa 1616/09 – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Rz. 1

 Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren – 6 AZR 573/10 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

Unterschriften

Fischermeier, Brühler, Spelge, Schäferkord, B. Bender

 

Fundstellen

Dokument-Index HI3125905

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