Entscheidungsstichwort (Thema)

Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe. Auslegung. Tarifvertrag. Druckmaschine. angeschlossene Aggregate

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Begriff “Druckmaschine” im Sinne von § 7 Ziff. 4d des Manteltarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem Bundesverband Druck und Medien e. V. und der Gewerkschaft ver.di vom 15. Juli 2005 umfasst nicht die sich anschließenden Aggregate.

 

Normenkette

BGB § 611 Abs. 1; TVG § 1

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Urteil vom 22.01.2008; Aktenzeichen 3 Sa 1684/07)

ArbG Mönchengladbach (Urteil vom 16.08.2007; Aktenzeichen 1 Ca 1464/07)

 

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2008 – 3 Sa 1684/07 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Rz. 1

 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

 

Unterschriften

Müller-Glöge, Mikosch, Laux, Mandrossa, Wolf

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2169293

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