Leitsatz (redaktionell)

Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes von Vergleichen in Verfahren, die das Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand haben, darf die Wertgrenze des ArbGG § 12 Abs 7 auch dann nicht überschritten werden, wenn in den Vergleich die bisher noch nicht rechtshängigen, aber streitigen Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers einbezogen werden.

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 14.04.1966; Aktenzeichen 7 Sa 707/59)

 

Fundstellen

DB 1967, 472

NJW 1967, 902

AP § 12 ArbGG 1953, Nr 16

AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit XIII Entsch 32

AR-Blattei, ES 160.13 Nr 32

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