Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebliche Altersversorgung. Anpassung einer Betriebsrente. Eigenkapitalauszehrung. Berechnungsdurchgriff

 

Leitsatz (redaktionell)

Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

 

Normenkette

BetrAVG § 16 Abs. 1-2

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Urteil vom 16.08.2012; Aktenzeichen 13 Sa 28/12)

ArbG Mönchengladbach (Urteil vom 10.11.2011; Aktenzeichen 4 Ca 2256/11)

 

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2012 – 13 Sa 28/12 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

 

Unterschriften

Zwanziger, Schlewing, Spinner, Rau, Schepers

 

Fundstellen

Dokument-Index HI7538240

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