Entscheidungsstichwort (Thema)

Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

 

Normenkette

ZPO § 313a

 

Verfahrensgang

LAG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.03.2000; Aktenzeichen 5 (6) Sa 553/99 E)

ArbG Magdeburg (Urteil vom 16.06.1999; Aktenzeichen 11 Ca 6081/98 E)

 

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. März 2000 – 5 (6) Sa 553/99 E – aufgehoben.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 16. Juni 1999 – 11 Ca 6081/98 E – teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

 

Unterschriften

Etzel, Dr. Wittek, Mikosch, E. Schmitzberger, Haible

 

Fundstellen

Dokument-Index HI901914

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