Entscheidungsstichwort (Thema)
Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.03.2000; Aktenzeichen 5 Sa 678/98 E) |
ArbG Magdeburg (Urteil vom 20.05.1998; Aktenzeichen 2 Ca 7620/97 E) |
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. März 2000 – 5 Sa 678/98 E – aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 20. Mai 1998 – 2 Ca 7620/97 E – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Unterschriften
Etzel, Dr. Wittek, Mikosch, Haible, E. Schmitzberger
Fundstellen
Dokument-Index HI901917 |
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