Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Anerkennungstarifvertrag

 

Leitsatz (redaktionell)

Verweist ein Arbeitsvertrag durch eine – dynamische – Bezugnahmeklausel auf einen Anerkennungstarifvertrag, der wiederum dynamisch auf einen Verbandstarifvertrag verweist, endet die dynamische Anwendung des Verbandstarifvertrags, wenn der Anerkennungstarifvertrag nur noch nachwirkt.

 

Normenkette

TVG § 4 Abs. 5

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.03.2016; Aktenzeichen 11 Sa 72/15)

ArbG Karlsruhe (Urteil vom 07.10.2015; Aktenzeichen 5 Ca 214/15)

 

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 11. März 2016 – 11 Sa 72/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 462/16 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

Unterschriften

Eylert, Klose, Rinck, J. Ratayczak, Rupprecht

 

Fundstellen

Dokument-Index HI10582378

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