Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Anerkennungstarifvertrag
Leitsatz (redaktionell)
Verweist ein Arbeitsvertrag durch eine – dynamische – Bezugnahmeklausel auf einen Anerkennungstarifvertrag, der wiederum dynamisch auf einen Verbandstarifvertrag verweist, endet die dynamische Anwendung des Verbandstarifvertrags, wenn der Anerkennungstarifvertrag nur noch nachwirkt.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.03.2016; Aktenzeichen 11 Sa 74/15) |
ArbG Karlsruhe (Urteil vom 07.10.2015; Aktenzeichen 5 Ca 217/15) |
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 11. März 2016 – 11 Sa 74/15 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 462/16 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Unterschriften
Eylert, Klose, Rinck, J. Ratayczak, Rupprecht
Fundstellen
Dokument-Index HI10569982 |
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