Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebs(teil)übergang. Öffentlicher Dienst
Leitsatz (redaktionell)
Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Urteil vom 01.11.2012; Aktenzeichen 4 Sa 1529/11) |
ArbG Göttingen (Urteil vom 28.09.2011; Aktenzeichen 4 Ca 211/11 Ö) |
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 2012 – 4 Sa 1529/11 – aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 28. September 2011 – 4 Ca 211/11 Ö – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 8 AZR 1069/12 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Unterschriften
Hauck, Winter, W. Reinfelder, Umfug, Pauli
Fundstellen
Dokument-Index HI7186227 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen