Leitsatz (redaktionell)

Nicht zur verfassungsrechtlich geschützten Kernbereichsbetätigung einer Gewerkschaft - weil für die Erhaltung und Sicherung ihrer Existenz nicht unerläßlich - gehört die Verteilung einer (periodisch erscheinenden) Gewerkschaftszeitung im Betrieb ausschließlich an ihre Mitglieder. Es handelt sich dabei nur um einen innergewerkschaftlichen Verteilungsmodus.

 

Normenkette

GG Art. 9 Abs. 3

 

Verfahrensgang

LAG Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 22.04.1977; Aktenzeichen 5 Sa 48/77)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437351

DB 1979, 1185 (LT1)

ARST 1979, 151 (LT1)

BlStSozArbR 1979, 281 (T)

AP, (LT1)

AR-Blattei, Berufsverbände Entsch 15 (LT1)

AR-Blattei, ES 420 Nr 15 (LT1)

ArbuR 1979, 90-91 (T)

EzA, (LT1)

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