Entscheidungsstichwort (Thema)

Auszahlung der “weiteren Strukturkomponente” bei verspäteter ERA-Einführung

 

Leitsatz (redaktionell)

Es besteht kein Anspruch auf eine Einmalzahlung (“weitere Strukturkomponente”) nach § 4c des Tarifvertrags ERA-Anpassungsfonds für das Tarifgebiet Hessen wenn nicht die letzte tarifliche ERA-Strukturkomponente wirksam wurde.

 

Normenkette

Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds für das Tarifgebiet Hessen i.d.F. vom 20. Juli 2005 § 4c

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Urteil vom 15.03.2010; Aktenzeichen 17/7 Sa 1793/09)

ArbG Kassel (Urteil vom 20.08.2009; Aktenzeichen 2 Ca 84/09)

 

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 – 17/7 Sa 1793/09 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Rz. 1

 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

 

Unterschriften

Müller-Glöge, Laux, Biebl, Kessel, Zoller

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2675815

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