Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines Maschinisten

 

Leitsatz (redaktionell)

Instandhaltungsarbeiten fallen nicht unter das im Richtbeispiel „Maschinenbediener 3” des Entgelttarifvertrags für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der DB Bahnbau Gruppe GmbH aufgeführte selbständige Bedienen von Hochleistungsgroßbaumaschinen.

 

Normenkette

ETV BBG §§ 2, 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LAG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 17.03.2015; Aktenzeichen 6 Sa 552/13)

ArbG Stendal (Urteil vom 22.10.2013; Aktenzeichen 3 Ca 36/13 E, 3 Ca 1637/12 E)

 

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. März 2015 – 6 Sa 552/13 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidungen in den Parallelverfahren – 4 AZR 251/15 – und – 4 AZR 255/15 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

Unterschriften

Eylert, Creutzfeldt, Rinck, Bredendiek, Dierßen

 

Fundstellen

Dokument-Index HI10126636

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