Entscheidungsstichwort (Thema)

Überleitung in DRK-Reformtarifvertrag

 

Leitsatz (redaktionell)

Voraussetzung für einen Stufenaufstieg nach § 20 Abs. 3 DRK-RTV ist, dass der DRK-RTV im Arbeitsverhältnis gegolten hat. Ohne ausdrückliche Regelung ist nicht davon auszugehen, dass auch Tatbestände aus der Zeit vor der Tarifgeltung berücksichtigt werden sollen.

 

Normenkette

ZPO § 313a

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Urteil vom 24.06.2015; Aktenzeichen 18 Sa 1578/14)

ArbG Kassel (Urteil vom 28.08.2014; Aktenzeichen 9 Ca 211/14)

 

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2015 – 18 Sa 1578/14 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

Unterschriften

Eylert, Creutzfeldt, Rinck, Bredendiek, Dierßen

 

Fundstellen

Dokument-Index HI10248883

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