Entscheidungsstichwort (Thema)
Überleitung in DRK-Reformtarifvertrag
Leitsatz (redaktionell)
Voraussetzung für einen Stufenaufstieg nach § 20 Abs. 3 DRK-RTV ist, dass der DRK-RTV im Arbeitsverhältnis gegolten hat. Ohne ausdrückliche Regelung ist nicht davon auszugehen, dass auch Tatbestände aus der Zeit vor der Tarifgeltung berücksichtigt werden sollen.
Normenkette
Verfahrensgang
Hessisches LAG (Urteil vom 24.06.2015; Aktenzeichen 18 Sa 1578/14) |
ArbG Kassel (Urteil vom 28.08.2014; Aktenzeichen 9 Ca 211/14) |
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2015 – 18 Sa 1578/14 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Unterschriften
Eylert, Creutzfeldt, Rinck, Bredendiek, Dierßen
Fundstellen
Dokument-Index HI10248883 |
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