Entscheidungsstichwort (Thema)

Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

 

Leitsatz (redaktionell)

Gemäß § 25 des Tarifvertrags zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung vom 15.09.2008 sind Zuschläge zur Stückvergütung für Rückstandsuntersuchungen, weitergehende Untersuchungen und bakteriologische Fleischuntersuchungen im Rahmen der Berechnung der Besitzstandszulage nicht berücksichtigungsfähig.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Urteil vom 25.10.2010; Aktenzeichen 8 Sa 868/10)

ArbG Lüneburg (Urteil vom 27.04.2010; Aktenzeichen 2 Ca 266/09 E)

 

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. Oktober 2010 – 8 Sa 868/10 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Rz. 1

 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

 

Unterschriften

Fischermeier, Gallner, Spelge, Jerchel, Hoffmann

 

Fundstellen

Dokument-Index HI3332941

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