Entscheidungsstichwort (Thema)
Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung
Leitsatz (redaktionell)
Gemäß § 25 des Tarifvertrags zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung vom 15.09.2008 sind Zuschläge zur Stückvergütung für Rückstandsuntersuchungen, weitergehende Untersuchungen und bakteriologische Fleischuntersuchungen im Rahmen der Berechnung der Besitzstandszulage nicht berücksichtigungsfähig.
Normenkette
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Urteil vom 25.10.2010; Aktenzeichen 8 Sa 868/10) |
ArbG Lüneburg (Urteil vom 27.04.2010; Aktenzeichen 2 Ca 266/09 E) |
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. Oktober 2010 – 8 Sa 868/10 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Rz. 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Unterschriften
Fischermeier, Gallner, Spelge, Jerchel, Hoffmann
Fundstellen
Dokument-Index HI3332941 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen