Leitsatz (redaktionell)
1. Die Entziehung der Fahrerlaubnis eines als Kraftfahrer beschäftigten Arbeitnehmers kann für den Arbeitgeber ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des BGB § 626 sein (Bestätigung von BAG 1963-08-22 2 AZR 114/63 = AP Nr 51 zu § 626 BGB).
2. Da die außerordentliche Kündigung die unausweichlich letzte Maßnahme (ultimo ratio) des Kündigenden sein muß, ist bei der Prüfung des wichtigen Grundes darauf abzustellen, ob die durch den Verlust der Fahrerlaubnis eingetretene Störung im Leistungsbereich dadurch überwunden werden kann, daß unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen entweder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder auf Dauer fortgesetzt wird.
3. Eine im Einzelfall mögliche Versetzung oder Umsetzung des Arbeitnehmers ist in die stets erforderliche Interessenabwägung nach BGB § 626 Abs 1, jedenfalls dann einzubeziehen, wenn sich der Arbeitnehmer dazu zwar nicht vor oder unmittelbar nach der Kündigung bereit erklärt hat, der Arbeitgeber aber diese Bereitschaft des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis zu veränderten Bedingungen fortzusetzen, den Umständen, zB einem Hinweis des Betriebsrats entnehmen kann.
4. Im Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber erklärten außerordentlichen Kündigung hat dieser dazulegen und im Streitfall zu beweisen, daß es nicht möglich gewesen ist, zur Vermeidung der außerordentlichen Kündigung den Arbeitnehmer auf einen anderen freien Arbeitsplatz zu versetzen.
Normenkette
BGB § 626
Verfahrensgang
LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 03.03.1976; Aktenzeichen 15 Sa 930/75) |
Fundstellen
Haufe-Index 438144 |
BAGE 30, 309-320 (Leitsatz 1-4 und Gründe) |
BAGE, 309 |
BB 1978, 1310-1311 (Leitsatz 1-4 und Gründe) |
DB 1978, 1790-1792 (Leitsatz 1-4 und Gründe) |
NJW 1979, 332-335 (Leitsatz 1-4 und Gründe) |
BlStSozArbR 1979, 87 |
SAE 1979, 45-49 (Leitsatz 1-4 und Gründe) |
SAE 1979, 45-49 Beitzke |
AP § 626 BGB (Leitsatz 1-4 und Gründe), Nr 70 |
AP BGB § 626, Nr. 70 Hueck, G. |
AR-Blattei, ES 980 Nr 14 (Leitsatz 1-4 und Gründe) |
AR-Blattei, Kraftfahrer Entsch 14 (Leitsatz 1-4 und Gründe) |
EzA § 626 nF BGB, Nr 66 (Leitsatz 1-4 und Gründe) |
EzA BGB § 626 nF, Nr. 66 Käppler |