Leitsatz (redaktionell)
1. Bei einer einem Rechtsanwalt erteilten außergerichtlichen Vollmacht hängt es von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab, zu welchen konkreten Rechtsgeschäften der Bevollmächtigte jeweils berechtigt sein soll.
2. Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit muß die Vollmachtsurkunde für den Erklärungsgegner eindeutig den Umfang der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht erkennen lassen, dh die Vollmachtsurkunde muß nach ihrem Inhalt zur Vornahme des betreffenden Rechtsgeschäfts geeignet sein.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Saarland (Entscheidung vom 23.03.1977; Aktenzeichen 1 Sa 168/76) |
Fundstellen
Haufe-Index 441432 |
BlStSozArbR 1980, 100 (T1-2) |
USK, 79242 (LT1-2) |
AP § 174 BGB (LT1-2), Nr 3 |
AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit VIC Entsch 31 (LT1-2) |
AR-Blattei, ES 160.6.3 Nr 31 (LT1-2) |
EzA § 174 BGB, Nr 3 (LT1-2) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen