Stellt der Mieter auf dem Balkon Solarmodule auf und betreibt damit ein sog. "Balkonkraftwerk", obwohl dies im Mietvertrag nicht gestattet ist und der Vermieter die Anlage nicht genehmigt hat, kann unter dem Gesichtspunkt der politisch und gesellschaftlich gewünschten Energiewende gleichwohl ein Erlaubnisanspruch bestehen, der dem Entfernungsanspruch entgegengehalten werden kann.

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