Leitsatz (amtlich)

Die BA hat erst durch die am 1972-01-01 in Kraft getretene Neufassung vom 1972-09-09 der AFuU die berufliche Erwachsenenbildung auch an Hochschulen in gewissen Umfange in ihre Förderungsmaßnahmen einbezogen. Sie war befugt, auf dem Wege der autonomen Rechtsetzung die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen an Hochschulen ganz auszuschließen bzw in bestimmter Weise einzuschränken ohne damit gegen übergeordnetes Recht zu verstoßen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.06.1975; Aktenzeichen 7 RAr 33/73)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1669158

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