Entscheidungsstichwort (Thema)
Erziehungsgeld. Einkommensanrechnung. Pauschalierung des Abzugsbetrag
Orientierungssatz
Die pauschale Festsetzung eines Abzugsbetrages von 27% durch § 6 Abs 1 Nr 1 BErzGG verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1656523 |
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