Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeld. Einkommensanrechnung. Pauschalierung des Abzugsbetrag

 

Orientierungssatz

Die pauschale Festsetzung eines Abzugsbetrages von 27% durch § 6 Abs 1 Nr 1 BErzGG verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.11.1996; Aktenzeichen 14 REg 6/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656523

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