Entscheidungsstichwort (Thema)

Erwerbsunfähigkeitsrente. versicherungsrechtliche Voraussetzungen bei Ausländern

 

Orientierungssatz

Zur Vereinbarkeit der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des § 1247 Abs 2a RVO bzw des Art 2 § 6 Abs 2 ArVNG mit dem GG in bezug auf in ihr Heimatland zurückgekehrte Ausländer (hier: Türke), die in Deutschland eine Rentenanwartschaft erworben haben und keine Möglichkeit hatten, aus der Türkei freiwillige Beiträge zu entrichten und auch nicht auf die mögliche Bereiterklärung zur Beitragsentwicklung hingewiesen wurden?

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.12.1996; Aktenzeichen 13 RJ 13/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670798

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